Jagdgenossenschaft Beberstedt

Thüringen und somit das Eichsfeld mit seiner abwechslungsreichen Natur- und Kulturlandschaft war schon immer ein interessantes Jagdland. Nicht anders verhält es sich mit der Jagdgenossenschaft Beberstedt.
Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde die zu einem Gemeinschaftsjagdbezirk gehören. Zu diesem zählen alle bejagdbaren Flurstücke einer Gemeinde soweit sie nicht Teil eines Eigenjagdbezirkes sind, welcher in Thüringen eine Mindestfläche von 75ha aufweisen muss. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Thüringer Jagdgesetz (ThJG) verankert.

Die bejagdbare Fläche in der Gemarkung beträgt ca. 1030 ha. Sie unterteilt sich in einen Eigenjagdbezirk von 214ha Waldfläche und in einen Gemeinschaftsjagdbezirk (Jagdgenossenschaft) von 866 ha. Dieser setzt sich aus weiteren 43ha Waldboden, 717 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, Wasserflächen und sonstigen Flächen zusammen. Dies ist eine ideale Kombination aus Feldflur und Waldfläche und ist somit für jeden Jagdpächter sehr interessant.


Durfte die Jagd bis 1990 nur vorwiegend von ausgewählten Parteifunktionären ausgeübt werden, so ist sie heute wieder an das Grundeigentum gebunden. Jeder Grundstückseigentümer ist somit auch Jagdrechtsinhaber und somit Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht in Ihrem Gemeinschaftsjagdbezirk an einen Jagdscheinbesitzer. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Thüringer Jagdgesetz (ThJG) verankert.

Die Beberstedter Jagdgenossenschaft wurde im April 1992 gegründet. Erster Vorsitzender war Erich Schollmeyer. Die ersten Jagdpächter waren die Brüder Klostermann aus Castrop-Rauxel. Ab dem 01.04.2002 wurde die Jagdpacht an Herrn Krippendorf und Herrn Mock vergeben. Aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit zwischen der Jagdgenossenschaft und den Jagdpächtern wurde der Jagdpachtvertrag bis März 2022 verlängert.
Im Januar 2003 wurde Herr Günter Stöber als Jagdvorsitzender gewählt und übt dieses Amt bis heute ehrenamtlich aus. In den alljährlichen Jahreshauptversammlungen wird neben den jagdlichen Fragen auch immer über die Verwendung des Reinertrages (Pachtzins der Jagdberechtigten für die Jagdausübung) entschieden. Dieses Geld wurde nie an die einzelnen Mitglieder ausgezahlt, sondern immer der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.


Neben vielen anderen Aktivitäten wurden unter anderen folgende Projekte realisiert:

– Errichtung mehrerer Schutz- und Wanderhütten
– Aufstellung von Sitzbänken, Waldschenken und Schautafeln
– Anlegen einer Niederwildhecke
– Finanzierung eines Radweges
– Anlegen einer Bienenweide in Zusammenarbeit mit der Agrar GmbH Beberstedt
– Unterstützung anderer ortsansässiger Vereine (u.a. Historischen Ortskern Beberstedt e.V.)
– Aufstellung einer Marienstatue auf dem Kirchplatz
– Mitfinanzierung der neuen Kirchenglocken und der Orgelrestaurierung


In den vergangenen 24 Jahren wurden so insgesamt ca. 65.000€ für kirchliche Zwecke sowie für das Gemeinwohl aufgewendet.

Inhaltsverantwortlich
Günter Stöber
Jagdvorsteher